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Gina-Lisa Lohfinks Revision wurde abgelehnt: „Sie sollte ihren Anwalt verklagen”

Getty Images
„Ich wäre heute lieber woanders. Mir macht das alles kein Spaß und ich bin froh, wenn das heute ein Ende findet", lautete Gina-Lisa Lohfinks Schlusswort mit gebrochener Stimme und Tränen in den Augen, bevor das Kammergericht an diesem Morgen über ihre Revision wegen falscher Verdächtigung entschied. Lohfink war im Sommer vergangenen Jahres zu einer Geldstrafe über 20.000 Euro verurteilt worden, weil sie nach Überzeugung des Gerichts zwei Männer wahrheitswidrig bezichtigt hatte, sie vergewaltigt zu haben. Sie legte Revision ein, doch diese wurde nun heute um 11:30 Uhr verworfen. Das Haltbarkeitsdatum der Galionsfigur von Frauenrechten ist wohl heute endgültig abgelaufen. Der Richter bestätigte den Schuldspruch gegen Gina-Lisa und räumte keine juristischen Fehler ein. „Sie, Frau Lohfink haben allen Frauen, die wirklich Opfer von Vergewaltigungen werden, einen Bärendienst erwiesen“, wandte er sich direkt an die 30-Jährige in seiner Begründung und machte ganz deutlich, dass Gina-Lisa und ihre Verteidigung bewusst logen. Lediglich die Höhe der Geldstrafe wird nun noch einmal vor dem Amtsgericht verhandelt. Die Zahl von 80 Tagessätzen hat laut Urteil aber Bestand. Die Stimmung im Gerichtssaal: Gina-Lisa schüttelte immer wieder entsetzt den Kopf, Benecken richtete den Blick nach unten, ihr Manager verzog keine Miene und Sebastian Castillo Pinto, der von ihr als Vergewaltiger Beschuldigte, feierte, ballte die Faust und bedankte sich bei Gott. Es ist eine herbe Niederlage für Gina-Lisa. Die Begründung des Vorsitzenden Richter fiel nicht gerade zimperlich aus – vor allem für Gina-Lisas Verteidiger Burkhard Benecken fand er klare Worte: „Fau Lohfink hat ihre Privatsphäre vor Gericht in einem großen Happening beerdigt. Sie darf sich dann auch nicht beklagen, dass sie die Geister, die sie rief, nun nicht mehr loswird", so Richter Ralf Fischer und weiter: „Oder aber ihr Anwalt hat sie den Haien vorgeworfen. Dann sollten Sie sich nicht beklagen, sondern Ihren Anwalt verklagen." Scharf, mal direkt und mal zwischen den Zeilen griff der Richter den Juristen, seine Schlussfolgerungen und seine Vorgehensweise an. Vor allem Beneckens rege Zusammenarbeit mit der Presse missfiel ihm. Er könne nur mutmaßen, ob es dem Anwalt in dem Verfahren um die Interessen seiner Mandantin oder doch eher um sein Interesse an Schlagzeilen gegangen sei, äußerte Fischer, natürlich ohne konkrete Vorwürfe zu erheben. Er bezweifelte Beneckens juristische Kompetenz und stellte in Frage ob, Gina-Lisa falsch beraten gewesen sei von einem „besonders schlechten Anwalt". Lohfink und Benecken verließen den Gerichtssaal 145 nach knapp anderthalbstündiger Revisionsverhandlung geknickt und kommentarlos durch Hinterausgang. Jetzt ist alles vorbei – doch was bleibt ist die Frage: War Gina-Lisa wirklich schlecht beraten? Ging es dem Anwalt tatsächlich mehr um die Publicity als um ihr Wohl? War der ganze mediale Hype und die Unterstützung von Frauenrechtlerinnen und Politik falsch? Die Gesetzesänderung „Nein heißt Nein" war überfällig und die Diskussion rund um das Thema Vergewaltigung wichtig. Dass sich Gina-Lisa mit ihrer medienwirksamen Strategie vor Gericht keinen Gefallen getan hat und sich in widersprüchliche Aussagen verstrickt hat, dürfte nun auch klar sein. Ihr Verteidiger ist bekannt für die großen Schlagzeilen und seine Machenschaften – ob der Richter recht hat und es in dem Prozess nur um Werbung für seine Kanzlei ging, sei dahin gestellt. „Viele Menschen wollen etwas Böses von mir", war Gina-Lisas Fazit heute zu diesem Kapitel ihres Lebens. Sicherlich keine Falschaussage.

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