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Warum es falsch ist, die Handys von Geflüchteten zu kontrollieren

Ich bin für das Persönlichkeitsrecht. Und gilt für jeden Menschen. Ein Gesetz, das die Behörden bemächtigt, die Handys von Asylsuchenden auslesen zu dürfen, finde ich einfach nicht richtig. Das stellt Geflüchtete unter Generalverdacht, Sozialbetrug leisten zu wollen. Zum Verständnis: Aus dem neuen Gesetzesentwurf „zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" geht hervor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zukünftigt ermächtigt werden soll, Mobiltelefone von Asylbewerbern bei ihrer Registrierung auslesen zu dürfen. Bisher darf das nur mit Einwilligung des Antragsteller geschehen. Nun soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um dies zu umgehen. Grundsätzlich ist das Auswerten von Datenträgern ein Eingriff, der in Deutschland normalerweise eines richterlichen Beschlusses bedarf und nur möglich ist, wenn der Verdacht einer Straftat vorliegt. Um die Identität einer geflüchteten Person zu ermitteln, stellen die Behörden derzeit gezielte Fragen zu regionalen Bräuchen und analysieren deren Sprache. Die Begründung, die kriminellen Geflüchtete nun durch Handyscann zu filtern und vielleicht Anschläge dadurch verhindern zu können, ist doch nicht weit genug gedacht: Ein Mensch, der nicht mit den Behörden zusammenarbeiten möchte und bisher verneint hat, seine Daten auswerten zu lassen, um den Herkunftsort zu ermitteln, der wird das auch künftig umgehen können. Was, wenn die oder der Asylsuchende das Handy bei der Registrierung nicht mitführt? Was, wen sie oder er ein Zweitgerät benutzt? Was, wenn die Sim-Karte verschrottet wird? Was, wenn die Werkseinstellung zurückgesetzt wird? Die Aneinanderreihung dieser Fragen zeigt ja schon, wieviele Schlupflöcher dieses Gesetz mitsichbringen wird – und dafür das Persönlichkeitsrecht beschneiden? Nein. Das ist ein falscher Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Und das kennt Deutschland ja noch in Teilen. Wie gesagt: Die Ermittlung oder drastisch gesagt die Spionage ist nur nicht völkerrechtswidrig, wenn es sich um den Verdacht einer Straftat handelt. Somit würde man ja jetzt generell Geflüchteten ohne Papiere unterstellen, dass sie ihrer wahres Herkunftsland verschweigen wollen oder sich hinter Alias-Identitäten verstecken, um Sozialleistungen zu ergaunern oder Terrorismus zu verüben. Ein Asylsuchender wird dann also schon bei der Registrierung wie ein Krimineller behandelt. Abgesehen von den ethischen und menschlichen Aspekten, sind bürokratischer Aufwand und die Kosten für die Umsetzung dieses neuen Gesetzes absurd: Die Außenstellen des BAMFs sollen mit forensischer Hard- und Software aufgerüstet werden, die zusammengenommen etwa 2400 Datenträger pro Tag auslesen können. Und dann müssen die Daten ja noch übersetzt werden...

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