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Ab 2018 wird es endlich auch das dritte Geschlecht als Option im Pass geben

Das Bundesverfassungsgericht beschloss heute Morgen, dass es ab dem nächsten Jahr eine neue Regelung bezüglich der Geschlechterkennung im Pass geben wird. Neben männlich oder weiblich wird es somit ab Ende 2018 auch eine weitere Option geben, die intersexuelle Menschen einschließt. Ob diese dritte Option nun „inter“ oder „divers“ heißen wird, ist noch unklar. Bisher stehe nur fest, dass es den Betroffenen die Möglichkeit geben soll, ihre geschlechtliche Identität „positiv“ zu formulieren.
Dabei bezieht sich das Gericht vor allem auf eine Regelung, die seit vier Jahren gültig ist und Menschen die Möglichkeit gibt, das Geschlecht auf dem Pass nicht anzugeben. Auf Empfehlung des Ethikrats kam es 2013 zur ersten Änderung, da Menschen, die biologisch weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuzuordnen sind, nicht falsch bezeichnet werden oder schlicht durch das Raster fallen sollten. Dabei berief sich der Ethikrat auf das im Grundgesetz verankerte Persönlichkeitsrecht.
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Auch die amtierende Familienministerin Dr. Katarina Barley sprach sich klar für die dritte Option aus: „Es verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht von Menschen, die weder männlich noch weiblich sind, wenn ihr Geschlechtseintrag offen bleibt“, so Dr. Barley laut Frankfurter Allgemeine.
Den Stein ins Rollen brachte die Initiative „Dritte Option“, die sich seit Jahren für die Anerkennungs- und Mitspracherechte von intersexuellen Menschen einsetzt. Gegründet wurde die Organisation von Vanja, einer intersexuellen Person, die zwar mit beiden Geschlechtsmerkmalen zur Welt kam, jedoch als Mädchen im Geburtenregister aufgenommen wurde, sich selbst aber weder als weiblich noch als männlich sieht oder fühlt. Nachdem der Antrag auf die Aufnahme einer „dritten Option“ im Pass 2014 am Bundesgerichtshof in Karlsruhe abgelehnt wurde, kämpften Vanja und ihre Mitstreiter*innen weiter. Der heutige Beschluss ist somit ein riesiger Meilenstein – nicht nur für die Initiative, sondern auch für die schätzungsweise 80.000 intersexuellen Menschen in der gesamten Republik.
Wie die Option im Pass lauten wird, ab wann sie konkret in Kraft tritt und was die Folgen sein werden – zum Beispiel die Einrichtung von Sanitärräumen oder die Ausformulierung des Adoptionsrechts auch für Intersexuelle –, wird sich im Laufe des nächsten Jahres zeigen. Dass jedoch etwas passieren wird, ist nun beschlossene Sache.

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