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Einstimmig beschlossen: Nein heißt Nein! So sehen die Reaktionen im Netz aus

Nein heißt Nein: Was für uns selbstverständlich klingt, wird jetzt endlich im Gesetz verankert – und zwar einstimmig. Heute Vormittag wurde im Bundestag über die Reform des Sexualstrafrechts abgestimmt. Das Ergebnis ist ein deutliches Statement: Alle 601 Abgeordneten stimmten für den neuen Gesetzentwurf. Was das konkret bedeutet? Mit der Reform kann eine Vergewaltigung auch dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn „gegen den erkennbaren Willen einer anderen Person sexuelle Handlungen“ stattfinden. Ein Nein heißt in Zukunft also wirklich Nein. Außerdem werden sexuelle Belästigung und Übergriffe aus Gruppen mit in die Gesetzesänderungen aufgenommen. Bisher setzte der Paragraf 177 voraus, dass man sich körperlich wehren musste, damit eine Vergewaltigung rechtlich auch als solche gilt. Darüber wurde im Netz während der Bundestagsdebatte vor der Abstimmung diskutiert:

#NeinheisstNein: Nur ein Thema für Frauen?

Laut einer Umfrage des ARD-Morgenmagazins befürworten 86% der Deutschen die Reform – bei den befragten Frauen sind es 90%, bei den Männern 82%. Während der Bundestagsdebatte wurde kritisiert, dass viele männliche Abgeordnete nicht vor Ort waren.
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Wer sind die Wegbereiter?

Deutschland hat sich 2011 mit der Istanbul-Konvention des Europarates dazu verpflichtet, jede sexuelle Handlung unter Strafe zu stellen, die gegen den Willen des Opfers stattfindet. 2015 forderten die Grünen schon einmal eine Reform des Strafgesetzbuches. Die Übergriffe in der Silvesternacht in Köln und der Prozess um die Vergewaltigung von Gina-Lisa Lohfink sorgten in diesem Jahr für eine große öffentliche Debatte: Die Süddeutsche Zeitung bezeichnet die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Eva Högl gemeinsam mit mehreren Abgeordneten aus verschiedenen Fraktionen als Wegbereiterin der Gesetzesänderung. Im Tagesspiegel betont sie die wichtige Bedeutung des Deutschen Juristinnenbundes, des Deutschen Instituts für Menschenrechte, dem Bundesverband Frauenberatungsstellen und der Frauennotrufe.

Ist die Reform fremdenfeindlich?

Kritik gibt es laut Focus vor allem an dem Paragraphen, der bestimmt, dass Angehörige einer tatverdächtigen Gruppe strafrechtlich verfolgt werden könnten, nur weil sie zu der Gruppe gehören. Die „Nein heißt Nein“-Reform betrifft außerdem das Aufenthaltsrecht – eine Verurteilung kann zu einer schnelleren Abschiebung führen.

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