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Männlich, weiblich, divers: Bundeskabinett beschließt drittes Geschlecht

Das Bundeskabinett hat am gestrigen Mittwoch die Einführung eines dritten Geschlechts beschlossen – und kommt damit einem wegweisenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2017 nach. Konkret sieht der Gesetzesentwurf vor, dass intersexuelle Menschen endlich offiziell Anerkennung finden, denn im Geburtenregister wird neben den Einträgen „männlich“ und „weiblich“ künftig auch die Option „divers“ zur Verfügung stehen. Bisher hatten Menschen, die genetisch oder anatomisch nicht einem Geschlecht zugehörig sind, nur die Möglichkeit komplett auf eine Geschlechtsangabe zu verzichten. Diese Option soll auch weiterhin bestehen bleiben. Die Gesetzesänderung muss jedoch bis Ende des Jahres 2018 in Kraft getreten sein.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruhte im Wesentlichen auf der Begründung, dass man intersexuellen Menschen auch in offiziellen Papieren ermöglichen muss, ihre Geschlechtsidentität „positiv“ zu kennzeichnen, damit ihre Persönlichkeitsrechte gesichert sind. Die vorherige Regelung wurde vom Bundesverfassungsgericht zudem als Verstoß gegen das Diskriminierungsrecht des Grundgesetzes gewertet.
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„Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden“
Mit der Einführung eines dritten Geschlechts „divers“ gebe man intersexuellen Menschen nun ein Stück Würde und positive Identität zurück, erklärt Bundesjustizministerin Dr. Katharina Barley. Darüber hinaus sollen nun möglichst schnell weitere obsolete Regelungen, beispielsweise das geltende Transsexuellengesetz, überarbeitet und reformiert werden, denn „kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Identität diskriminiert werden“, so Barley. Demnach sollen etwa Zwangsgutachten über geschlechtliche Identitäten dringend abgeschafft werden, weil sie nicht mehr angemessen sind. Stattdessen brauchen wir ein modernes und zeitgemäßes Gesetz, das geschlechtliche Vielfalt nicht mehr hinterfragt, sondern anerkennt und stärkt, fordert Familienministerin Franziska Giffey.
Die Einführung des dritten Geschlechts ist zweifellos ein wichtiger Schritt in Richtung Gleichberechtigung. Es stärkt die Rechte vieler Menschen und bringt nun offensichtlich auch weitere Steine ins Rollen. Gut so – denn es gibt noch viel zu tun!

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