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Puma verklagt Forever 21 und Topshop – total nachvollziehbar

Als Rihanna ihre Fenty x Puma-Schuh-Kollektion im vergangenen Monat gezeigt hat, war klar: Sie geben im Sommer den Trendton an. Neben den khakifarbenen Sneakers und den Schnür-Heels gibt es auch Slipper mit Schleifen – absolut Pool-perfekt –, die großartig genug sind, um der Stoff aus Carrie Bradshaw's Träumen zu sein.
Das dachte sich wohl auch die amerikanische Bekleidungskette Forever 21. In ihrem Sortiment befinden sich gerade so ziemlich die gleichen Schuhe:
Gut, sie gleichen sich nicht bis auf die letzte Naht. Aber eine gewisse Ähnlichkeit lässt sich nicht bestreiten. Weshalb wir nachvollziehen können, dass der Urheber des Designs – Puma – jetzt gerichtlich gegen Forever 21 vorgeht (und gegen Topshop – die verkaufen nämlich auch gerade die gleichen Schuhe).
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Rechtlich gesehen ist die Grenze zwischen einer „Replika”, einer „Inspiration”, und einer "Fälschung" fließend. In den USA beispielsweise genießen Modedesigns keinerlei urheberrechtlichen Schutz, was die Situation für Designer erheblich erschwert. Preiswerte Ketten wie Topshop, H&M, Zara profitieren vom Hunger nach bezahlbarer Mode und entwerfen ihre Kollektionen immer häufiger in der rechtlichen Grauzone.
Die Fälscher haben jede Menge Rechtfertigungen parat: Man spricht von Demokratisierung der Mode, von der Wettbewerbsfreiheit im Onlinehandel und von Markenverbreitung.
Ob Puma damit vor Gericht durchkommt, bleibt abzuwarten. Auf jeden Fall reiht sich der Sportartikelhersteller damit in eine Reihe von Klägern ein, die von Diane von Fürstenberg, über Gwen Stefani, bis hin zu Anna Sui reicht.

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