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Mehrere Nebenjobs neben der Ausbildung: Was muss ich steuerlich beachten?

Illustration: Anna Sudit
Wie schreibe ich ein gutes Bewerbungsschreiben? Was muss ich beachten, wenn ich neben dem Studium noch arbeite? Und wie hole ich das meiste aus meinem klitzekleinen WG-Zimmer raus? In unserer #EndlichErwachsen-Themenwoche pünktlich zum Semester- & Bewerbungsstart untersuchen wir alle Aspekte des Erwachsenwerdens und sprechen über das, was wir in der Schule nie fürs Leben gelernt haben – aber gerne gewusst hätten.
Eis verkaufen und Zeitung austragen? – Das war mal. Die erste Ausbildung, das erste Studium steht an und damit auch weitere wichtige Nebenjobs.
Kommt vielleicht nicht ganz so plötzlich, wird aber umso mehr zur Realität: die Lohnsteuer, die Krankenversicherung und ein Sammelsurium an Steuerklassen. Und Fragen über Fragen: Wie verdiene ich am meisten, wie verdiene ich am cleversten?
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Mal abgesehen davon, dass ein guter Stundenlohn, mit so wenig Arbeitsinput wie möglich, das Nonplusultra wäre, ist die richtige Steuerklassifikation schon mal eine gute und wirklich wichtige Hilfe! Dabei zu beachten sind natürlich diverse Fördergelder und die essenzielle Krankenversicherung.
So kompliziert, wie es zunächst scheint, ist es nicht. Deshalb hier ein paar wichtige Fakten:

Ausbildungsförderung/BAföG

Der Höchstsatz an BAföG liegt aktuell bei 735 €, sofern du nicht mehr bei deinen Eltern wohnst. Solltest du das BAföG oder eine Ausbildungsförderung bekommen und unter 25 Jahren sein, darfst du im Nebenjob, sei es als Werkstudent*in, Minijobber*in oder in einer kurzfristigen Beschäftigung, nicht mehr als 450 € im Monat dazuverdienen. Ansonsten wird das Mehrgehalt vom BAföG abgezogen. Hinzukommt, dass man unter 25 Jahren in der Regel noch familienversichert ist. Solltest du allerdings ein regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von mehr als 445 Euro erzielen (2019; bei einer geringfügig entlohnten Beschäftigung sind 450 Euro erlaubt), endet für dich die Möglichkeit der Familienversicherung und du musst einen eigenen Beitrag für die Krankenversicherung leisten. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Fall noch der Arbeitnehmer-Pauschbetrag zu Abzug gebracht werden kann und sich somit eine Ganzjahresbeschäftigung bis zu einem monatlichen Arbeitsentgelt in Höhe von 518,33 Euro nicht auf die Familienversicherung auswirkt.
Bekommst du keine Ausbildungsförderung vom Staat, darfst du die 450-Euro-Grenze nur dann nicht überschreiten, wenn du bis zu deinem vollendeten 25. Lebensjahr familienversichert bleiben möchtest. Ab dem 26. Lebensjahr bzw. nach Ende der Familienversicherung zahlst du für die verpflichtende Kranken- und Pflegeversicherung als Student ca. 90 Euro im Monat. Im übrigen kann eine Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht nur über die Eltern, sondern auch über den Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet werden, dann sogar ohne Altersgrenze.
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Werkstudent*in und Minijobber*in oder einfach Workaholic?

Natürlich (und zum Glück) ist es während der Ausbildung möglich, mehrere Nebenjobs zu haben. Das klingt erst mal nach einem immensen steuerlichen Geldverlust, muss aber per se nicht sein. Hier gilt absolute Koordination mit den Arbeitgebern und dem Finanzamt. Zum Beispiel so:
Der Job mit dem meisten Verdienst ist im Regelfall der Werkstudent*innenjob. Hier ist es sinnvoll, die Steuerklasse 1 zu haben. Hast du neben diesem zum Beispiel noch einen Minijob bis zu 450 €, ist die klügste Option, diesen pauschal (2 %) besteuern zu lassen. Angewandt wird die Pauschalversteuerung, wenn der Aufwand zur Ermittlung eines individuellen Steuersatzes im Vergleich zur Höhe der Steuereinnahmen zu aufwendig ist. Das bedeutet, der Arbeitgeber zahlt diese Pauschale, der Lohnempfänger spürt davon aber nichts! Somit bleibt die Steuerklasse 6 (die fieseste mit den höchsten Steuerabgaben) vorerst unberührt, denn falls du dir dann noch ein goldenes Näschen durch eine kurzfristige Beschäftigung verdienen möchtest, kann diese nun die Steuerklasse 6 tragen. So wird vom kleinsten Einkommen die „größte“ Steuer abgezogen und das Bankkonto ist ein bisschen glücklicher!
Also: Ein Auge auf die Abrechnung werfen, die Steuerklasse prüfen und alles brav mit den Arbeitgebern koordinieren. Dann macht das harte Arbeiten neben dem Studium und der Ausbildung auch Spaß und zahlt sich sprichwörtlich aus.
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